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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1996 - 6 L 11/96   

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https://dejure.org/1996,3275
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. September 1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG MV § 6; DDR: Kommunalverfassung § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabensatzung; Ermächtigungsgrundlage; Veröffentlichung

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Vielmehr bedarf es einer erneuten Beschlussfassung über die Satzung durch das Vertretungsorgan (so auch OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995 - 15 A 3133/93 -, NVwZ-RR 1996, 697, 698 f., wobei allerdings die Billigung durch einfachen Ratsbeschluss als ausreichend angesehen wird) und einer Neuveröffentlichung als Ortsrecht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, RAnB 1997, 107 = ZKF 1997, 183).

    Da der Ortsgesetzgeber nach den Vorschriften des KAG MV , hier anzuwenden über § 6 Abs. 4 Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz MV a.F. (vom 04.08.1992, GVOBl. S. 450), nicht verpflichtet ist, stets eine vollständige Deckung anzustreben (OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, RAnB 1997, 107 = ZKF 1997, 183; ebenso zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Mannheim, Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593), beinhaltet der Kostendeckungsgrundsatz im Wesentlichen ein Kostenüberschreitungsverbot (Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 548).

    Das oben genannte ortsgesetzgeberische Ermessen beinhaltet somit u.a. eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Entscheidung der Frage, welcher Kostendeckungsgrad (OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, aaO.) durch das Erheben der Gebühren angestrebt wird, welcher Eigenanteil übernommen werden soll (Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 729) bzw. wie im Recht der Leistungsgebundenen Einrichtungen die Aufteilung zwischen Beiträgen und Gebühren erfolgen soll.

  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05

    Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren,

    So bedarf es einer erneuten Beschlußfassung über eine vollständige Satzung und danach entsprechend einer vollständig neuen Veröffentlichung, wenn der ursprünglichen Satzung überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage fehlte (so der Sachverhalt in dem der Entscheidung OVG Greifswald, 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, ZKF 1997, S. 183 zugrundeliegenden Fall); eine solche Satzung kann z.B. auch nicht allein dadurch nachträglich Gültigkeit erlangen, daß sich - gegebenenfalls nach Jahren - die Gesetzeslage ändert (vgl. hierzu VGH Kassel, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94 -, HSGZ 1997, 83 = KStZ 1997, 154 = ZKF 1997, 61 = NVwZ 1998, 991).
  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger

    Die gerichtliche Überprüfung bezieht sich insoweit nicht auf eine bloße rechnerische "Ergebniskontrolle" des Abgabensatzes, sondern auf die ihm zugrunde gelegten Sachverhalte und Wertentscheidungen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 25.02.1998 - 4 K 8/97, 4 K 18/97 -, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, LKV 1997, 422; Beschl. v. 05.02.2004 - 1 M 256/03 -, juris).
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